Drohnen werden immer beliebter: Doch ist das fliegen auch erlaubt?

Moderne Drohnen sind kinderleicht zu fliegen, entsprechend beliebt sind sie unter den Hobbypiloten. Aber nur die wenigsten wissen das es dafür genaue Regeln gibt, wann, wo und wie geflogen werden darf. 

 

Sie sind durchaus leistbar, bringen Flugspaß und liefern dabei faszinierende Bilder – Drohnen. Etwa 20.000 Stück wurden im Vorjahr allein in Österreich verkauft.

 

Bei den Drohnen gibt es verschiedenen Gerätekategorien:

  • Kleine, Handflächengroße Drohnen, mit oder ohne Kamera, diese werden als „Spielzeug“ klassifiziert. Die Verletzungsgefahr ist sehr gering. Außer der maximalen Flughöhe von 30 Metern gibt es keine Nutzungseinschränkungen.

 

  • Bei den Pizzakarton-großen Drohnen im Mittel- bis Profibereich wird die Rechtslage etwas komplizierter. Die Geräte liegen dabei in einer Preisklasse von 400 – 4.000€. Die bekanntesten Modelle sind vom Hersteller DJI (Phantom und Inspire). Alleine für den Betrieb ist lediglich eine Versicherung vorgeschrieben. Die Drohne darf nur in Sichtweite, nicht weiter als 500m entfernt und maximal 150m hoch geflogen werden.

 

 

Der Knackpunkt ist die Speicherung

 

Eine spezielle Bewilligung ist erforderlich, sobald mit einer Bordkamera Fotos bzw. Videos gemacht und auch gespeichert werden – unabhängig ob privater oder gewerblicher Natur. Bei Benutzung ohne Kamera oder bei Livebildern via Smartphone oder Videobrille braucht man keine Genehmigung. Zuständig ist hier die nationale Luftfahrtbehörde Austro Control.

 

Einen Antrag auf Bewilligung kann man über die Website der Austro Control stellen. Jede Drohne, die bewilligt wird, bekommt eine Art „Nummertaferl“ – vergleichbar mit dem Kennzeichen eines Autos. Damit ist klar erkennbar, wer die Drohne fliegen darf und wem sie gehört.

fliegendekamera.net, Drohnenaufnahme

Für die meisten Drohnenbesitzer wird die Bewilligung allerdings zu teuer und zu aufwendig sein. Nur einige hundert haben bis jetzt einen Antrag gestellt. Verkauft wurden allerdings etwa 15.000 Stück dieser Klasse. Entsprechend hoch ist wahrscheinlich die Anzahl der „Schwarzflieger“, die ohne Erlaubnis Fotos und Videos aufzeichnen.

 

In Relation zu den Drohnenpreisen sind die Bewilligungskosten mit bis zu 400€ durchaus hoch und gelten bei einem Erstantrag nur für ein ein Jahr. Danach muss neu eingerichtet und bezahlt werden.

 

Hat man erstmals eine Bewilligung kann man trotzdem nicht immer und überall fliegen. Das Fliegen über Menschenansammlungen oder Gebäuden ist außerdem auch streng verboten. Mit der einfachen Bewilligung der Kategorie A ist das Fliegen nur in freiem Gelände und auf Modellflugplätzen erlaubt. Bei höheren Kategorien werden die Bauvorschriften des Gerätes, eine Sicherheitsanalyse, die medizinische Tauglichkeit des Piloten und die luftfahrtrechtlichen Kenntnisse durch die Austro Control genau geprüft. Nur dann kann auch im besiedelten Gebieten geflogen werden.

 

Quelle: http://help.orf.at/stories/1769789/

 

 

Weitere Infos finden Sie auf www.austrocontrol.at.

Aktuelle Liste der Bewilligungen: www.austrocontrol.at/auflistung_Bewilligungen