Markenschutz

Logos und Marken schützen lassen

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist eine Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen. Es gibt Wort-, Bild-, Zahl-, Hör (zB Windows Startsignal)- oder Farbmarken (zB Milka-Schokolade mit der Farbe lila) sowie gemischte Marken (zB Red Bull). Die Kennzeichnung kann auf dem jeweiligen Produkt, auf der Verpackung, auf einer Homepage, auf einer Broschüre oder am Geschäft selbst angebracht werden. Mit der Marke wird eine Wiedererkennung geschaffen, sodass der Verbraucher mit einer straken Marke ein Produkt oder eine Dienstleistung identifiziert. Mit dem wiederkehrenden Auftreten einer Marke in der Öffentlichkeit verbindet der Verbraucher ein bestimmtes Versprechen bezüglich Qualität, Herkunft, Preis-Leistungsverhältnis und ein gewisses Image an das Produkt und/oder Dienstleistung.

Welche Vorteile hat man durch eine geschützte Marke?

Mit der Anmeldung beim Marken- und Patentamt schützt der Inhaber seine Marke und erwirbt das alleinige Recht, diese Marke für seine Waren und/oder Dienstleistungen zu gebrauchen. Eine bekannte Marke kann sehr leicht Opfer von Trittbrettfahrern werden, die sie ausbeuten. Verbunden damit sind meistens negative Folgen für das Image.

Aus diesen Gründen ist es besonders wichtig, seine Marke schützen zu lassen. Der unbefugte Gerbrauch einer Marke kann jedoch strafrechtlich verfolgt werden. Niemand darf ohne Einwilligung der Berechtigten eine Marke benutzen. Der Markeninhaber kann mit seiner Marke beliebig verfahren. Er kann die Marke selbst benutzen, verkaufen, an Dritte „vermieten“ (lizenzieren). Wenn das Unternehmen veräußert wird, geht das Markenrecht inklusive Lizenzrechte am gesamten Unternehmen auf den neuen Eigentümer über.

 

Wie geht man beim Markenschutz vor?

1. Prüfung der Marke vor Eintragung

Für den Erwerb des Markenrechts gilt das Eintragungsprinzip. Das nationale Markenregister wird vom österreichischen Patentamt geführt. Jede Markenanmeldung ist auf ihre Gesetzmäßigkeit zu prüfen. Es gibt absolute und relative Eintragungshindernisse. Zu den absoluten Eintragungshindernissen zählen zB amtlicher Charakter, Zeichen von internationalen Organisationen aber auch bei Täuschungseignung oder Nichtbenutzung der Marke. Ein relatives Eintragungshindernis liegt beispielweise dann vor, wenn die Marke im Inland keine oder nur geringe Unterscheidungskraft erworben hat. Eine zu geringe Unterscheidungskraft liegt zB bei der Marke „Steirerparkett“ vor. Kann die Öffentlichkeit sich unter der Marke „Steirerparkett“ etwas anderes vorstellen als Parkett aus der Steiermark? Für die Unterscheidungskraft ist die Verkehrsgeltung maßgeblich. Die Tatsache, dass das Parkettholz aus der Steiermark stammt, ist nur beschreibend und hat keine ausreichende Unterscheidungskraft.

Die Unterscheidungskraft einer Marke stellt ein Prüfungskriterium dar, jedoch ist die Unterscheidungskraft für das starke Auftreten in der Öffentlichkeit und somit für das Image des Produktes und/oder Dienstleistung relevanter.

Ein weiterer Prüfungsschritt umfasst die Ähnlichkeit von bereits eingetragenen Marken. Auch hier ist die starke Unterscheidungskraft wesentlich.

2.Welche Produkte und Dienstleistungen möchten Sie genau mit der Marke schützen?

Das jeweilige Produkt bzw. die jeweilige Dienstleistung ist in eine sogenannte Klasse einzutragen. Insgesamt gibt es nach der Klassifikation von Nizza 45 Untergruppen.

Patentamt (Liste Nizza)

3. Nationaler oder Internationaler Schutz einer Marke?

Je nachdem wo das Produkt und/oder die Dienstleistung vermarktet werden sollen, empfiehlt es sich den Markenschutz auf den angestrebten Markt zu begrenzen. Das eigene Marktinteresse ist hier von Bedeutung. Es gibt drei Möglichkeiten:

  • Nationale Anmeldung (zB in Österreich)
  • Internationale Anmeldung
  • EU Marke (Unionsmarke)

Logo netwerker

 

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

    • Österreichische Markenanmeldung: ab € 372,– für drei Klassen
    • Unionsmarke: ab € 850,–
    • Internationale Markenanmeldung: ab CHF 1400,–

    Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Markeninhaber eine Markenurkunde als Nachweis. Rechtsschutz besteht grundsätzlich für 10 Jahre. Verlängerungen sind jederzeit gegen Gebühr möglich.

Gebührenübersicht

 

Quelle: WKO (https://www.wko.at/service/innovation-technologie-digitalisierung/markenschutz.html,  www.patentamt.at)